
 Ein eigenhändiges Delikt bezeichnet eine Straftat, die nur von einem Täter, der die Tathandlung selbst ("eigenhändig") ausführt, begangen werden kann. Klassische Beispiele für eigenhändige Delikte sind der Meineid, da er nur von dem begangen werden kann, der unter Eid aussagt, oder Straßenverkehrsdelikte (für die Schweiz: nach einer neue.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenhändiges_Delikt
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